Psychologisches Gutachten zur Zulassung zur Ausbildung
„Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie“
Gemäß § 9 Psychologengesetz (2013) ist für die Zulassung zur postgraduellen Ausbildung in Klinischer Psychologie sowie Gesundheitspsychologie die Feststellung der psychischen Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen Gutachtens erforderlich.
Die Eignungsfeststellung erfolgt im Rahmen eines strukturierten Explorationsgesprächs sowie einer testpsychologischen Untersuchung. Der zeitliche Aufwand beträgt insgesamt etwa 1,5 Stunden.
Das Gutachten wird innerhalb einer Woche nach dem Termin erstellt und übermittelt. Die Kosten sind privat zu tragen.
Ich biete eine sorgfältige und umfassende Gutachtenerstellung, bei der alle gutachterlichen Fragestellungen gemäß Psychologengesetz 2013 vollständig und nachvollziehbar beantwortet werden. Dadurch können Rückfragen oder Unklarheiten im Aufnahmeverfahren der jeweiligen Ausbildungsstelle bestmöglich vermieden werden.
Die Kosten für das Gutachten betragen 190 €.
Gerne stehe ich Ihnen für eine unverbindliche Kontaktaufnahme zur Klärung offener Fragen oder zur Vereinbarung eines Termins zur Verfügung.
Auf Wunsch informiere ich Sie im Anschluss auch zu Inhalt, Ablauf und Rahmenbedingungen der Ausbildung in Klinischer Psychologie gemäß Psychologengesetz 2013.
