Infos zum Verlauf

Vor Beginn einer Therapie oder eines Coachings vereinbaren wir ein Erstgespräch, das dem gegenseitigen Kennenlernen dient. Dabei besprechen wir Ihr Anliegen in Ruhe und klären mögliche Vorgehensweisen, die individuell auf Ihre persönliche Situation abgestimmt sind. Im Anschluss entscheiden wir gemeinsam über den weiteren Ablauf sowie über Dauer und Rahmen der Therapie bzw. des Coachings.

Die Kosten für eine klinisch-psychologische Behandlung können im Rahmen der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung (Krankheitskosten) geltend gemacht werden. Die steuerliche Berücksichtigung gilt grundsätzlich für lohnsteuer- und einkommensteuerpflichtige Personen, abhängig von den individuellen Voraussetzungen.

Seit 01.01.2024 ist bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine Bezuschussung durch die Krankenkasse möglich. Zusätzlich kann in manchen Fällen eine (teilweise) Kostenübernahme durch Zusatzversicherungen oder andere Stellen erfolgen. Gerne klären wir die individuellen Möglichkeiten gemeinsam im Rahmen des Erstgesprächs.

Terminabsagen:
Vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei abgesagt werden. Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen wird das Honorar in voller Höhe verrechnet. Diese Regelung gilt auch für den ersten Termin.
Ich bitte um Ihr Verständnis.

Kosten

Kostenzuschuss

 

Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD-10) ist eine teilweise Rückerstattung durch die Krankenkasse möglich:

ÖGK: € 33,70
BVAEB: € 48,80
SVS: € 45,00
Hierfür ist eine ärztliche Bestätigung zwischen der ersten und zweiten Einheit einzuholen. Das nötige Formular finden sie hier.
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